d i r k   s c h e e l e

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht Sylt

 

Beratungsgebühr: 175 €/Std.

 

Ab der 2. Stunde erfolgt eine Abrechnung im Viertelstundentakt. Im Regelfall ist eine Stunde für die Erstberatung ausreichend.

 

Werde ich nach der Beratung für Sie tätig , erfolgt die Abrechnung nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

 

Über die zu erwartenden Kosten und das Kostenrisiko informiere ich Sie umfassend im Rahmen der Erstberatung.

 

Beauftragen Sie mich, entfallen die Kosten der Erstberatung.